Wenn sich Paare scheiden lassen, geht es nicht selten darum, das gemeinsame Vermögen aufzuteilen. Viele Dinge lassen sich unkompliziert teilen, andere - wie die Immobilie - nicht. Welche Optionen Scheidungspaare in einer Zugewinngemeinschaft hinsichtlich ihrer Immobilie haben, fassen wir Ihnen hier kurz zusammen.
Wir möchten Ihnen an dieser Stelle die Möglichkeiten aufzeigen, die im Falle einer Zugewinngemeinschaft gewählt werden können - wenn die Immobilie gemeinsam erworben wurde. Ist ein Ehepartner alleiniger Eigentümer, behält er die Immobilie nach der Scheidung - sofern ein Ehevertrag keine andere Regelung vorsieht.
Sie möchten einen unkomplizierten, klaren Abschluss? Der Verkauf der Immobilie ist für viele Ex-Paare die beste Option. Der Erlös wird nach Abzug möglicher Restschulden oder Vorfälligkeitsentschädigungen je nach Eigentumsanteil verteilt.
Dass ein Partner auszieht und der andere in der Immobilie wohnen bleibt, ist vor allem bei Familien mit Kindern eine gute Option. So werden die Kinder nicht aus ihrem gewohnten Umfeld genommen. Aber: Der verbleibende Partner muss den anderen auszahlen. Alternativ kann individuell eine Verrechnung über eine Miete oder Unterhaltszahlungen vereinbart werden.
Wenngleich immer gesagt wird, dass man Immobilien nicht teilen kann, kann man nach der Scheidung eine Realteilung vornehmen. Die Immobilie wird in separate Wohneinheiten umgebaut, die jeder Ex-Partner bewohnen, vermieten oder verkaufen kann. Eine Teilungserklärung im Grundbuch ist hierfür notwendig.
Bei einem Verkauf würde die Spekulationssteuer oder eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung für die Bank anfallen? Die Vermietung kann eine gute Option sein, um diese Probleme zu umgehen. Zu beachten ist: Als gemeinsame Eigentümer treten Sie auch gemeinsam als Vermieter auf. Alle Einnahmen und Ausgaben werden geteilt.
Der Verkauf erscheint aktuell unrentabel? Eine Vermietung ist nicht gewünscht? Die Schenkung der Immobilie an Kinder oder Enkel kann in diesem Fall eine gute Alternative sein.
Definitiv keine gute Option ist die Teilungsversteigerung, die dann eintritt, wenn sich die beiden Eigentümer nicht einig werden können. Die Teilungsversteigerung kommt einer Zwangsversteigerung gegen den Willen eines Ehepartners gleich und bedeutet in der Regel einen finanziellen Verlust gegenüber dem regulären Verkauf.
Wenn sich ein Paar scheiden lässt, möchten die Ex-Partner das Verfahren so schnell wie möglich hinter sich bringen. Gehört eine Immobilie zum Besitz, sollte das Vorgehen aber gründlich durchdacht werden. Es handelt sich um einen großen Vermögenswert. Die Marktsituation, der aktuelle Verkehrswert, der Immobilienkredit und viele andere Faktoren sind bei der Entscheidung zu berücksichtigen. Aus unserer Erfahrung heraus können wir nur eine neutrale Beratung empfehlen, denn die einvernehmliche Einigung über den Umgang mit der Scheidungsimmobilie ist immer die beste Entscheidung. Wir von SCHECK IMMOBILIEN unterstützen Sie dabei.
Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich gerne einen Beratungstermin geben!
Rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch.