Fast jeder zweite Nachlass, der in Deutschland vererbt wird, umfasst eine Immobilie. Bevor Sie das alleinige Erbe antreten, sollten Sie sich ausführlich über die Immobilie, mögliche Restschulden und andere Details informieren.
Nicht immer sind Erbschaftsimmobilien ohne Lasten. Sie sollten daher zunächst klären, ob der Erblasser überschuldet war und welche Lasten auf der Immobilie ruhen (Einsicht im Grundbuch). Wenn Sie das Erbe antreten - mit allen Vermögenswerten und Schulden - sollten Sie die Nutzbarkeit der Immobilie prüfen.
Die geerbte Immobilie selbst zu bewohnen, hat verschiedene Vorteile - mietfrei wohnen, Absicherung fürs Alter und die Spekulationssteuer kann ggf. umgangen werden. Aber Sie sollten natürlich auch berücksichtigen, dass mit einem Eigenheim laufende Kosten für Grundsteuer, Instandhaltung und mehr anfallen.
Eine gute Wahl, wenn Sie aktuell zur Miete wohnen und Interesse an einem Eigenheim haben; Restschulden getilgt werden müssen; der Verkauf aus wirtschaftlicher Sicht nicht attraktiv ist.
Sofern das geerbte Haus in Göppingen aktuell vermietet wird, werden Sie als Rechtsnachfolger des Erblassers zum neuen Vermieter und müssen bestehende Mietverträge weiterführen. Entsprechend der gesetzlichen Regelungen haben Sie die Möglichkeit, Eigenbedarf anzumelden und die Immobilie selbst zu beziehen. Möchten Sie das geerbte Haus neu vermieten, sollten Sie sich über verschiedene Pflichten und Rechte klar werden, sich über marktgerechte Mietpreise informieren und klären, in welchem Zustand die Immobilie ist.
Eine gute Wahl, wenn Sie die Immobilie zur Altersabsicherung nutzen möchten; der Immobilienkredit getilgt werden muss; eine Vermietung aus wirtschaftlicher Sicht attraktiv ist.
Ob sich der Verkauf des geerbten Hauses in Göppingen lohnt, hängt unter anderem von der Marktlage, dem Marktwert sowie den möglichen Kosten (Vorfälligkeitsentschädigung, Spekulationssteuer) ab. Hierzu sollten Sie dringend fachkundigen Rat über den Immobilienmarkt rund um Göppingen einholen und eine aktuelle Marktwerteinschätzung vornehmen lassen.
Eine gute Wahl, wenn Sie keine Verwendung für die Immobilie haben; ein Verkauf aus wirtschaftlicher Sicht attraktiv ist; nach Tilgung der Restschuld Erlös übrig bleibt.
Als Alleinerbe ist man nicht nur emotional in einer schwierigen Situation, sondern verspürt auch häufig den Druck, den Nachlass schnell zu regeln. Bevor Sie sich aber übereilt für eine Option entscheiden, ist eine fachgerechte Beratung sinnvoll, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen und Komplikationen zu vermeiden. Das gilt insbesondere für Erbengemeinschaften, bei denen mitunter konträre Vorstellungen über den Umgang mit der Erbschaftsimmobilie vereint werden müssen.
Gerne stehen wir von SCHECK IMMOBILIEN Ihnen für eine ausführliche, individuelle Beratung zu Ihrer Erbschaftsimmobilie zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns.
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